Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Betz-Tools GmbH gelten
soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis
auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Betz-Tools GmbH in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen
des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebote / Auftragsbestätigungen
2.1. Angebote von Betz-Tools GmbH sind freibleibend, sofern sie seitens Betz-Tools
GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist,
ab Sitz Betz-Tools GmbH ohne Steuern, Verpackung, Versicherung, Fracht, Zoll
sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen. Lieferungen und Leistungen, für
die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe
der bei Eingang der Bestellung geltenden Betz-Tools GmbH-Preisliste berechnet.
2.3. Bei Verbesserungen und Modeländerungen von Vorlieferanten
behält
sich Betz-Tools GmbH Abweichungen von ihren Verkaufsunterlagen, Angeboten und
Auftragsbestätigungen vor, soweit diese
Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.
2.4. Aufträge und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Betz-Tools GmbH. Mit der
Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Für die Auftragsbestätigung behält sich
Betz-Tools GmbH eine Frist von 2 Wochen vor. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Soweit
der Umfang der Bestellung von dem Angebot von Betz-Tools GmbH abweicht, behält
sich Betz-Tools GmbH vor, die Konditionen entsprechend zu ändern. Betz-Tools
GmbH ist erst nach Bestätigung
der neuen Konditionen durch den Kunden zur Lieferung verpflichtet. Bestellt
ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird Betz-Tools GmbH den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung
dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet,
falls diese bereits erbracht wurde. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem
Wege bestellt, wird der Vertragstext von Betz-Tools GmbH gespeichert und dem
Kunden auf Verlangen nebst diesen AGB per E-Mail zugesandt. Einwände gegen
Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum, in jedem Falle jedoch vor Beginn
der Leistungserbringung bei Betz-Tools GmbH eingehen. Spätere Einwände
werden nur durch schriftliche Bestätigung
durch Betz-Tools GmbH berücksichtigt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind vereinbarungsgemäß unbar und kostenfrei auf
das von Betz-Tools GmbH angegebene Konto ohne Abzug von Skonto zu leisten.
Scheckzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3.2. Sofern im Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung nichts
Abweichendes bestimmt ist, sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug 10 Tage nach
Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn
Betz-Tools GmbH innerhalb der vorgenannten Frist über den Betrag frei
verfügen kann. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, hat er während des
Verzugs eine Geldschuld mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen.
Betz-Tools GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
3.3. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche, gleich
aus welchem Rechtsverhältnis, rechtskräftig festgestellt wurden oder
durch Betz-Tools GmbH anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
3.4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten. Bei
Neukunden wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert.
§ 4 Lieferungen
4.1. Lieferzeiten sind seitens Betz-Tools GmbH nur verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt wurden. Dies gilt nur dann, wenn der Kunde seinerseits sich
vertragsgetreu verhält, insbesondere hinsichtlich der zwischen den Parteien
vereinbarten Lieferbedingungen.
4.2. Höhere Gewalt und andere von Betz-Tools GmbH nicht zu vertretende
Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen
können, insbesondere Lieferverzögerungen beziehungsweise Nichtbelieferung
durch Lieferanten von Betz-Tools GmbH im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemängel
berechtigen Betz-Tools GmbH, die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche
erwachsen. Zum Rücktritt ist Betz-Tools GmbH erst berechtigt, falls eine
spätere Lieferung nicht möglich ist. Betz-Tools GmbH hat den Kunden
in diesen Fällen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Ware zu informieren und im Falle des Rücktritts eine etwaige, bereits
erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners unverzüglich zurück
zu erstatten.
4.3. Betz-Tools GmbH ist zu Teillieferungen und zum Stellen von Teilrechnungen
berechtigt.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat den Nachweis über die pflegliche Behandlung im Zweifel zu
führen.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
die Lieferung „ab Standort“, d.h. dem Sitz von Betz-Tools GmbH,
vereinbart.
5.2. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten des Kunden und-
soweit keine andere Weisung erteilt ist - an die Adresse des Kunden, wie sie
im Bestellschein angegeben ist. Betz-Tools GmbH übernimmt
keine Gewähr für den billigsten und/oder schnellsten Versendungsweg.
5.3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt
auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug
ist.
5.4. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten folgende Regelungen:
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung
innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und
ist in Textform oder durch Rücksendung der
Ware gegenüber Betz-Tools GmbH zu erklären. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts
zur Rücksendung verpflichtet, wenn
die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung
trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis
zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht
der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher
die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass
die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher
zu tragen.
§ 6 Gewährleistung
6.1. Unternehmer müssen Betz-Tools GmbH offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Verbraucher
müssen Betz-Tools innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt,
zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für
die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Betz-Tools GmbH.
Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn
für seine Kaufentscheidung
die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern
trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6.2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet Betz-Tools GmbH für Mängel
der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ersatzlieferung erfolgt erst, wenn die beanstandete Sache
bei Betz-Tools GmbH eingetroffen ist. Die Kosten des Rücktransports trägt
Betz-Tools GmbH. Betz-Tools GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
bleibt.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts-
oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Betz-Tools GmbH die Vertragsverletzung
arglistig verursacht hat. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Die gesetzlichen
Fälle der Entbehrlichkeit
der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist im Falle eines
Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
6.5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Betriebsanleitung, ist
Betz-Tools GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-/Betriebsanleitung
verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage bzw. dem vorgesehenen Betrieb entgegensteht.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware da.
6.6. Garantien im Rechtssinne werden von Betz-Tools GmbH nicht gegeben. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
6.7. Der Kunde ist im Falle der Miete oder Leihe verpflichtet, auf eigene Kosten
die jeweiligen Produkte gegen zufälligen Untergang und dergleichen (z.B.
Diebstahl etc.) zu versichern. Auf Wunsch wird er Betz-Tools GmbH einen entsprechenden
schriftlichen Nachweis hierüber
zur Verfügung stellen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
7.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung von Betz-Tools GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von Betz-Tools. Gegenüber Unternehmern haftet Betz-Tools GmbH bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei Betz-Tools GmbH zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens eines Kunden .
7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
7.4. Band Pro haftet nicht für zur Weiterverarbeitung übergebenes
Material sowie für Schäden und Kosten, die durch Verarbeitung entstehen.
Gleiches gilt für der Betz-Tools GmbH zur Lagerung übergebenes
Material und Geräte.
7.5. Bei Verkaufsgeschäften haftet Betz-Tools GmbH nicht für technische Änderungen,
die vom Hersteller in der Fertigung vorgenommen wurden. Die Geräte genügen
den einschlägigen Bestimmungen des Herstellerlandes.
Ist bei bestimmten Einsätzen die Einhaltung deutscher Schutzbestimmungen
nachzuweisen, obliegt es dem Kunden, für die Einhaltung dieser Vorschriften
zu sorgen und die Geräte bzw. deren Installation vor Inbetriebnahme von
einer dazu berufenen Stelle auf eigene Kosten abnehmen zu lassen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Betz-Tools GmbH aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Betz-Tools GmbH die
folgenden Sicherheiten gewährt, die Betz-Tools GmbH auf Verlangen nach
ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 20% übersteigt.
8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
im Eigentum von Betz-Tools GmbH. Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für Betz-Tools GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
Betz-Tools GmbH. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Betz-Tools GmbH durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Betz-Tools
GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Betz-Tools GmbH
unentgeltlich. Ware, an der Betz-Tools GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an Betz-Tools GmbH ab.
Betz-Tools GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Betz-Tools GmbH ist
zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit berechtigt, diese Abtretung
offen zu legen. Betz-Tools GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die
an Betz-Tools GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum
von Betz-Tools GmbH hinweisen und Betz-Tools GmbH unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden
trägt der Kunde. Der Kunde wird die Vorbehaltsware getrennt von seinem
sonstigen Eigentum verwahren und als Vorbehaltsware kennzeichnen.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist
Betz-Tools GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, von Betz-Tools GmbH erhaltene vertrauliche
geschäftliche und technische Informationen (insbesondere Preisvereinbarungen)
streng vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht für Zwecke des Wettbewerbs,
sondern ausschließlich für
Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser
Vereinbarung sind alle geschäftlichen,
finanziellen, technischen, juristischen oder sonstigen mündlich, schriftlich
oder auf sonstige Weise (insbesondere in elektronischer Form) zur Verfügung
gestellten Informationen und Unterlagen, es sei denn, diese Informationen sind
ohne Verstoß gegen
diese Vereinbarung allgemein zugänglich oder waren dem Kunden ohne Verstoß gegen
diese Vereinbarung ohnehin bereits bekannt, was der Kunde zu beweisen hat.
9.2. Der Kunde steht dafür ein, dass die Bestimmungen
dieser Vertraulichkeitsvereinbarung auch von seinen Angestellten, Erfüllungsgehilfen
und Beratern beachtet werden und zwar auch nach Beendigung der jeweiligen Vertragsverhältnisse
zwischen ihm und den vorgenannten Personen.
9.3. Der Kunde unterrichtet Betz-Tools GmbH unverzüglich,
wenn ihm von Betz-Tools GmbH übermittelte vertraulichen Informationen
bereits bekannt waren, Informationen, die Betz-Tools GmbH als vertraulich ansieht,
bekannt geworden sind oder er aufgrund gerichtlicher oder behördlicher
Aufforderung oder von sonstigen Dritte aufgefordert wird, vertrauliche Informationen
mitzuteilen.
9.4. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses wirksam.
§ 10 Datenschutz
Betz-Tools GmbH erhebt gegebenenfalls von Kunden personenbezogene Daten für
eigene Zwecke, nämlich für die Erbringung der vom Kunden in Anspruch
genommenen Leistungen. Betz-Tools GmbH verpflichtet sich ausdrücklich
dazu, dass die Verarbeitung und Nutzung der übermittelten Daten ausschließlich
in Übereinstimmung mit dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht
erfolgt. Betz-Tools GmbH wird in jedem Fall das Datengeheimnis wahren. Betz-Tools
GmbH wird die personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch an Dritte weitergeben,
die Betz-Tools GmbH in die Leistungserbringung einschaltet. Betz-Tools GmbH
wird in diesem Fall die Dritten verpflichten, die vorgenannten Beschränkungen
zu beachten. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter an Betz-Tools
GmbH übermittelt,
steht er Betz-Tools GmbH dafür ein,
dass die Betroffenen der Übermittlung und vertragsgemäßen Verarbeitung
oder Nutzung durch den Empfänger zugestimmt haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler
Abkommen über Kaufgeschäfte.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von
Betz-Tools GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Betz-Tools GmbH ist auch berechtigt,
vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden
zuständig ist, zu klagen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
am nächsten kommt. Können sich die Parteien
innerhalb angemessener Frist nicht auf die Formulierung der Ersatzregelung
einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.
Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, sofern sich eine Bestimmung als
undurchführbar oder lückenhaft herausstellen
sollte.
München, März 2008
download:
AGB
